Einstieg bei der Bundespolizei oder der Polizei NRW

Bundespolzei

Mit der Spitzensportförderung verfolgt die Bundespolizei (BPOL) das Ziel, die berufliche Absicherung als Polizeivollzugsbeamtin bzw. -beamter in der Zeit nach Beendigung der sportlichen Laufbahn zu gewährleisten. Nahezu 90 Prozent der Athletinnen und Athleten verbleiben später bei der BPOL und sind in den verschiedensten Funktionen des Polizeidienstes im Einsatz.

Die Bundespolizei fördert bis zu 160 junge und hochtalentierte Spitzensportlerinnen und -sportler in 19 olympischen Sportarten an zwei Standorten.

Die Polizeiausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele und Bedingungen des Hochleistungssports, so dass die Athletinnen und Athleten ihre sportliche Karriere mit einer beruflichen Ausbildung verbinden können. D.h., der Ausbildungsplan ist dahingehend angepasst, dass Spitzensportlerinnen und -sportler parallel zur polizeifachlichen Ausbildung das erforderliche Training und die Wettkampfsaison absolvieren können. Die Ausbildung dauert insgesamt dreieinhalb Jahre und schließt mit der Laufbahnprüfung zur Polizeivollzugsbeamtin/ zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst ab. Im weiteren Karriereverlauf stehen den Sportlerinnen und Sportlern Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Laufbahngruppen offen.

Anforderungen und Auswahlverfahren:

  • Zugehörigkeit zu einem Bundeskader
  • Potenzial für Höchstleistungen auf Weltniveau
  • Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst
  • Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden vom jeweiligen Spitzenverband in Kooperation mit dem DOSB bei der Bundespolizei vorgeschlagen.
  • Die Entscheidung über Einstellung obliegt der Bundespolizei auf Grundlage eines Eignungs- und Auswahlverfahrens.
Landespolizei Nordrhein-Westfalen

Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Spitzensportlerinnen und -sportlern nach bestandenem Auswahlverfahren gute Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen,  Leistungssport und Berufsausbildung parallel zu betreiben. Die Ausbildung im Fachbereich Polizeivollzugsdient an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) erfolgt im Rahmen eines dualen Bachelor-Studiums und untergliedert sich in theoretisches Studium, Trainingsmodule und Praxismodule. Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Spitzensportlerinnen und -sportler haben die Möglichkeit, die Ausbildungszeit auf bis zu fünf Jahre zu strecken, wodurch eine flexible und individuelle Gestaltung der Ausbildung gewährleistet ist. Nach erfolgreicher Ausbildung erfolgt die Übernahme als Polizeikommissarin bzw. als Polizeikommissar in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anforderungen und Auswahlverfahren:

  • Kaderzugehörigkeit (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) in einer olympischen Disziplin. (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein mehrgliedriges Auswahlverfahren durchlaufen.
  • Die Entscheidung über Einstellung obliegt der Polizei Nordrhein-Westfalen auf Grundlage eines Eignungs- und Auswahlverfahrens.

Kontakt:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen
Im Sundern 1
59379 Selm
Tel.: 02592 68-0
E-Mail: poststelle.lafp@polizei.nrw.de