Durchführung der Maßnahmen (Formate)
Zur variablen und sportartspezifisch erforderlichen Durchführung von Talentsichtungsmaßnahmen erhalten die Vereine und Schulen folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
Variante 1: Regelmäßiges wöchentliches Angebot
An mindestens 30 Wochen pro Schuljahr findet - wie bisher auch - eine Doppelstunde „Talentsichtung“ statt;
Förderung: € 900,00 pro Schuljahr;
Variante 2: Quartalsangebote
An 15 Wochen im Jahr werden 2 Doppelstunden pro Woche zum Kennenlernen einer Sportart angeboten. Motorisch begabte Kinder werden anschließend zum Vereinstraining eingeladen; die 15 Wochen können bei Bedarf in zwei Blöcke aufgeteilt werden;
Förderung: € 900,00 pro Schuljahr;
Variante 3: Trainereinsatz im Sportunterricht der Grundschulen
Für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen entsendet die Leitung des Landesleistungsstützpunktes in Absprache mit der zuständigen Schulleitung eine lizenzierte Trainerin/Übungsleiterin bzw. einen lizenzierten Trainer/Übungsleiter zur Unterstützung des Sportunterrichts und zur Vorstellung der Sportart, die sie vertritt, an kooperierende Grundschulen; nach dem verabredeten Zeitraum erfolgt ein Wechsel in eine andere Klasse/Jahrgangsstufe/Schule; motorisch begabte Kinder werden zum Vereinstraining eingeladen; Dauer der Gesamtmaßnahme: Ganzes Schuljahr mit einem Gesamtstundenumfang von 60 Stunden;
Förderung: € 900,00 pro Schuljahr
Variante 4: Kompaktkurse
Auf Initiative des federführenden Vereins des Landesleistungsstützpunktes werden Kinder in Absprache mit kooperierenden Schulen zu einem kompakten Schnupperkurs z.B. in den Schulferien oder an aufeinander folgenden Wochenenden eingeladen. Gegebenenfalls erhalten sie anschließend eine Einladung zum Vereinstraining; Gesamtumfang des Kurses: 30 Stunden.
Förderung: € 450,00 pro Maßnahme;
Landesstelle Nachwuchsförderung in der Staatskanzlei
Hendrik Rüther
Tel.: 0211 – 837 - 1481