Förderbereiche

Die Talentsichtung und – förderung wird sich ab dem Schuljahr 2020/2021 auf zwei Bereiche konzentrieren:
 

Förderung an Standorten der NRW-Sportschulen

Mit der Entwicklung der NRW-Sportschulen wurde die Förderung des Nachwuchsleistungssports in Nordrhein-Westfalen substantiell weiterentwickelt. Nun soll die Zusammenarbeit der NRW-Sportschulen mit den umliegenden Grundschulen sukzessive intensiviert und für die Talentsichtung genutzt werden.

An den 18 Standorten der NRW-Sportschulen wird deshalb an  kooperierenden Grundschulen (max. 5 Grundschulen pro NRW-Sportschule) eine zweite Lehrkraft im Sportunterricht eingesetzt werden. Diese Lehrkraft wird in der Regel eine Trainerin/ein Trainer eines vor Ort aktiven, Leistungssport treibenden Vereins der Profilsportarten der NRW-Sportschule sein. In Absprache mit der hauptamtlichen Lehrkraft soll eine vielseitige sportmotorische Grundausbildung den Unterrichtsschwerpunkt bilden. Durch die zweite Lehrkraft bietet sich für die Vereine und Verbände die Gelegenheit, im regulären Sportunterricht zielgerichtet Talente zu sichten, sie zum Vereinstraining einzuladen  und so für den organisierten Sport zu gewinnen. Einerseits kann dann die sportmotorische Grundausbildung sichergestellt werden, andererseits fungiert die Trainerin/der Trainer als Bindeglied zum Verein. Die Leitungen der Talentsichtungsgruppen werden, wie bisher, mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15€/Stunde vergütet. Die Mittel werden durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellt und über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen ausgezahlt.
 

Förderung von Maßnahmen der Talentsichtung an den übrigen Standorten des Leistungssports

Diese ab dem Schuljahr 2020/2021 an Standorten mit besonders ausgeprägten leistungssportlichen Strukturen, also an Standorten eines Landesleistungsstützpunktes oder eines Vereins der 1. und 2. Bundesliga, geförderten Maßnahmen zur Sichtung und Gewinnung von Talenten zielen darauf ab, eine möglichst große Anzahl von Kindern in einem überschaubaren Zeitraum zu sichten und für den Vereinssport zu gewinnen. Die Kinder werden in Bezug auf ihre allgemein-motorischen Fähigkeiten und auch auf ihre sportartspezifische Eignung hin beobachtet. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich dabei an den Rahmentrainingskonzeptionen der Fachverbände.

Die Leitungen der Landesleistungsstützpunkte treffen vor Beginn eines Schuljahres mit den für Sport verantwortlichen Lehrkräften der kooperierenden Schulen organisatorische und inhaltliche Absprachen über beabsichtigte Talentsichtungsmaßnahmen. Bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag können die Maßnahmen im Rahmen von außerunterrichtlichen Schulsportgemeinschaften gefördert werden. Die Leitung der Maßnahmen liegt in den Händen einer lizenzierten Trainerin/eines lizenzierten Trainers oder Übungsleiterin/Übungsleiters mit mindestens Fachtrainer C-Lizenz.