Mannschaftsmeldung

Für die Meldung einer Mannschaft ist die Schulleitung verantwortlich. Der Verantwortungsrahmen umfasst die:

  • Aufstellung der Schülerinnen und Schüler unter pädagogischen Gesichtspunkten
  • Betreuungsfunktion der begleitenden Lehrkraft
  • Fragen der Beaufsichtigung von mitreisenden Schülerinnen und Schülern der Schule auf der Grundlage des Klassenrichtwertes als Bemessungsempfehlung
  • entsprechende Vorbereitung der Schulmannschaft und evtl. begleitender Schülerinnen und Schüler auf ein sportlich faires Verhalten vor, während und nach den Wettkämpfen sowie bei Sieg oder Niederlage

Die Schulen melden ihre Mannschaften grundsätzlich fristgerecht entsprechend den jeweiligen Ausschreibungen.

Eine nicht ordnungsgemäße Meldung kann zur Nichtzulassung zum Wettkampf führen. Die Entscheidung hierüber fällt die Wettkampfleitung in Übereinstimmung mit dem ausrichtenden Ausschuss für den Schulsport, im Wettkampfbereich A auf Landesteil- und Landesebene mit der Landesstelle für den Schulsport. Bei den unter Obhut der Sportfachverbände durchgeführten Wettbewerben (Wettkampfbereich D) entscheidet der jeweilige Verband.

Für jede Veranstaltung des Landessportfestes hat 1 Mannschaftsmeldung je Schulmannschaft zu erfolgen, die Gültigkeit für den gesamten Wettkampftag besitzt.